Veredelungskosten
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Kosten auswärtiger Bearbeitung bzw. Veredelung: Veredelungskosten werden i.d.R. als Materialkosten (Material-Einzelkosten) verrechnet, da mit der Bearbeitung eine Werterhöhung des Einsatzstoffes verbunden ist.
Beispiel: Textilien werden imprägniert; als Fertigungsmaterial wird der Wert des imprägnierten Stoffes verrechnet.
2. Kosten der innerbetrieblichen Bearbeitung: Veredelungskosten werden auf einer bes. Kostenstelle gesammelt und als Veredelungszuschlag den veredelten Stoffen zugeschlagen.
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