Veredelungskosten
Übersicht
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
1. Kosten auswärtiger Bearbeitung bzw. Veredelung: Veredelungskosten werden i.d.R. als Materialkosten (Material-Einzelkosten) verrechnet, da mit der Bearbeitung eine Werterhöhung des Einsatzstoffes verbunden ist.
Beispiel: Textilien werden imprägniert; als Fertigungsmaterial wird der Wert des imprägnierten Stoffes verrechnet.
2. Kosten der innerbetrieblichen Bearbeitung: Veredelungskosten werden auf einer bes. Kostenstelle gesammelt und als Veredelungszuschlag den veredelten Stoffen zugeschlagen.
Zur Zeit keine Literaturhinweise/ Weblinks der Autoren verfügbar.
Literaturhinweise SpringerProfessional.de
Bücher auf springer.com
Interne Verweise
Abgrenzung Anschaffungskosten Balanced Scorecard Break-Even-Analyse Controlling Economies of Scale Gesamtkostenverfahren Handlungskosten Kennzahlen Kosten Lizenzgebühren Opportunitätskosten Rechnungswesen Risiko Selbstkosten Steuern außerordentliche Aufwendungen innerbetriebliche Leistungsverrechnung kalkulatorische Zinsen neutrale Aufwendungen
eingehend
Veredelungskosten
ausgehend