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Revision von vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV) vom 08.07.2009 - 11:29
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- Revision von vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV) vom 09.08.2010 - 09:34
- Revision von vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV) vom 23.11.2012 - 10:44
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- Revision von vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV) vom 02.05.2016 - 17:05
- Revision von vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV) vom 29.07.2016 - 16:49
- Revision von vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV) vom 15.02.2018 - 14:59
vereinfachtes Anmeldeverfahren (VAV)
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Zu den Möglichkeiten einer vereinfachten Zollanmeldung gehört das vereinfachte Anmeldeverfahren gemäß Art. 253 II ZK-DVO. Dabei werden nach entsprechender vorheriger Bewilligung bei der Zollstelle nur die notwendigsten Angaben in der Zollanmeldung gemacht und Unterlagen vorgelegt. Am Monatsende werden die notwendigen Ergänzungen in einer Sammelanmeldung dem Hauptzollamt vorgelegt.
Vgl. auch vereinfachte Verfahren.
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