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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Zeit, nach der eine Schuld fällig wird. Bei mehreren, zu verschiedenen Terminen ausgeliehenen Beträgen kann als V. die Zeitspanne vom Tag der Ausleihung bis zum mittleren Zinstermin genommen werden. Der mittlere Zinstermin gibt an, in welcher Zeit die Gesamtsumme der einzelnen Beträge zum gleichen Zinsertrag führt wie die einzelnen Beträge mit ihren verschiedenen Laufzeiten.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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