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Verhaftung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Grundsätzlich nur aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl, vgl. § 114 StPO) zulässige Maßnahme zur Verbringung einer Person in Haft.

    1. Zivilprozess:
    (1) Ordnungshaft bei Zuwiderhandlungen gegen titulierte Unterlassungsansprüche (§ 890 ZPO);
    (2) Zwangsmittel zur Herbeiführung einer Handlung, z.B. Leistung einer eidesstattlichen Versicherung.

    2. Strafrecht:
    (1) Strafe;
    (2) Untersuchungshaft.

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