Untersuchungshaft
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Die im strafrechtlichen Ermittlungsverfahren gegen eine der Tat dringend verdächtige Person richterlich angeordnete Freiheitsentziehung. Sie soll die Anwesenheit des Beschuldigten im Strafverfahren, die ordnungsgemäße Tatsachenermittlung und die Strafvollstreckung sicherstellen. Verhaftung erfolgt aufgrund eines schriftlichen Haftbefehls des Richters, der nur bei Flucht-, Verdunklungs- oder Wiederholungsgefahr ergehen darf. Einzelheiten: §§ 112 ff StPO.
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