Verhaftung
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Grundsätzlich nur aufgrund einer richterlichen Anordnung (Haftbefehl, vgl. § 114 StPO) zulässige Maßnahme zur Verbringung einer Person in Haft.
1. Zivilprozess:
(1) Ordnungshaft bei Zuwiderhandlungen gegen titulierte Unterlassungsansprüche (§ 890 ZPO);
(2) Zwangsmittel zur Herbeiführung einer Handlung, z.B. Leistung einer eidesstattlichen Versicherung.
2. Strafrecht:
(1) Strafe;
(2) Untersuchungshaft.
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