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Verjährungsfristen im Mietrecht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verjährungsfristen im Mietrecht

    Anspruch

    Verjährungsfrist

    Beginn der Verjährung

    Mietforderungen (Grundmiete, Betriebskostenvorauszahlungen, Betriebskostenpauschale)

    drei Jahre § 195 BGB

    Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht (§ 199 I BGB)

    Schadenersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache

    sechs Monate § 548 BGB

    Rückgabe der Mietsache durch den Mieter (§ 548 BGB)

    Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen

    sechs Monate § 548 BGB

    Rückgabe der Mietsache durch den Mieter (§ 548 BGB in Verbindung mit § 200 BGB)

    Rückgabe der Mietsache

    30 Jahre § 197 III BGB

    Ende des Mietverhältnisses

    Rückzahlung der Kaution

    drei Jahre § 195 BGB

    Schluss des Jahres in dem das Mietverhältnis endet (§ 199 BGB)

    Schadenersatzansprüche des Mieters (Vermögensschäden)

    zehn Jahre § 199 III BGB

    Entstehung der Ansprüche

    Aufwendungsersatzansprüche des Mieters

    sechs Monate § 548 BGB

    rechtliches Ende des Mietverhältnisses

    Ansprüche des Mieters auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung

    sechs Monate § 548 BGB

    rechtliches Ende des Mietverhältnisse

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