Verjährungsfristen im Mietrecht
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Verjährungsfristen im Mietrecht
Anspruch | Verjährungsfrist | Beginn der Verjährung |
Mietforderungen (Grundmiete, Betriebskostenvorauszahlungen, Betriebskostenpauschale) | drei Jahre § 195 BGB | Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entsteht (§ 199 I BGB) |
Schadenersatzansprüche wegen Beschädigung der Mietsache | sechs Monate § 548 BGB | Rückgabe der Mietsache durch den Mieter (§ 548 BGB) |
Schadenersatzansprüche wegen unterlassener Schönheitsreparaturen | sechs Monate § 548 BGB | Rückgabe der Mietsache durch den Mieter (§ 548 BGB in Verbindung mit § 200 BGB) |
Rückgabe der Mietsache | 30 Jahre § 197 III BGB | Ende des Mietverhältnisses |
Rückzahlung der Kaution | drei Jahre § 195 BGB | Schluss des Jahres in dem das Mietverhältnis endet (§ 199 BGB) |
Schadenersatzansprüche des Mieters (Vermögensschäden) | zehn Jahre § 199 III BGB | Entstehung der Ansprüche |
Aufwendungsersatzansprüche des Mieters | sechs Monate § 548 BGB | rechtliches Ende des Mietverhältnisses |
Ansprüche des Mieters auf Gestattung der Wegnahme einer Einrichtung | sechs Monate § 548 BGB | rechtliches Ende des Mietverhältnisse |