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Revision von Verkaufsniederlassungen vom 14.02.2013 - 14:15
Verkaufsniederlassungen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
regionale oder nationale Zweigbetriebe von Hersteller- oder Handelsbetrieben im In- oder Ausland, geführt in Form von dezentralen Vertriebsabteilungen oder Tochtergesellschaften. Verkaufsniederlassungen dienen der Verbesserung der Kundennähe (Beratung und Betreuung), der Marktbearbeitung und des Lieferservice.
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