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Vermittlerregister

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Zentrales, vernetztes Auskunftsregister über Versicherungsvermittler, das von den Industrie- und Handelskammern geführt wird.

    2. Merkmale: Die Versicherungsvermittler sind verpflichtet, sich in das Vermittlerregister eintragen zu lassen. Eingetragen werden ungebundene Versicherungsvermittler (mit Erlaubnis), gebundene Versicherungsvermittler (ohne Erlaubnis bei Haftungsübernahme durch ein Versicherungsunternehmen) und sog. Produktakzessorische Vermittler, die nach § 34d III GewO auf Antrag von der Erlaubnispflicht befreit wurden.

    3. Inhalte: Dem Vermittlerregister können folgende Informationen entnommen werden: Familienname, Vorname sowie die Firma des Vermittlers, dessen Status (Versicherungsmakler, Versicherungsvertreter), Bezeichnung der zuständigen Registerbehörde, Geschäftsanschrift und Registernummer sowie ggf. haftendes Unternehmen.

    4. Ziele: Das Vermittlerregister ist für jedermann über das Internet frei einsehbar. Es ermöglicht allen interessierten Personen, Versicherungsunternehmen und in Fällen der Niederlassungsfreiheit auch ausländischen Behörden die Überprüfung, ob ein Versicherungsvermittler zugelassen ist. Insbesondere die Einordnung als Makler, Vertreter mit Erlaubnis nach § 34d I GewO oder als von der Erlaubnispflicht befreiter Vertreter wird hierdurch transparent.

    Vgl. auch gebundener Vermittler.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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