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Vermittlungsmakler

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Makler, der, anders als der Nachweismakler, den Abschluss von Geschäften vermittelt (Vermittlung). Er ist, soweit das vermittelte Geschäft einen Gegenstand des Handelsverkehrs betrifft, Handelsmakler, sonst Zivilmakler.

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