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Vermittlungsmakler
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Makler, der, anders als der Nachweismakler, den Abschluss von Geschäften vermittelt (Vermittlung). Er ist, soweit das vermittelte Geschäft einen Gegenstand des Handelsverkehrs betrifft, Handelsmakler, sonst Zivilmakler.
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