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Vermögensbilanz
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die Vermögenslage einer Unternehmung darstellende Bilanz, die auf der Passivseite die Ansprüche an das Vermögen (Eigen- und Fremdkapital), auf der Aktivseite die Vermögensverwendung (Anlage- und Umlaufvermögen) zeigt. Die statische Bilanz ist eine Vermögensbilanz. Die handelsrechtliche Jahresbilanz ist im Grundsatz eine Vermögensbilanz.
Nicht zu verwechseln
(1) mit der von Sagoroff u.a. vorgeschlagenen Errechnung des Volksvermögens in der äußeren Form einer Bilanz;
(2) mit der steuerrechtlichen Vermögensaufstellung für die Zwecke der Vermögensbesteuerung.
Anders: Vermögensstatus.
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