statische Bilanz
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Bilanz, deren primäre Aufgabe es ist, den Vermögens- und den Schuldenstand einer Unternehmung zu einem bestimmten Zeitpunkt darzustellen. Grundlage der Bilanz (statische Bilanztheorie) bildet das Inventar als Spezifikation aller Vermögensteile und Schulden. Durch Gegenüberstellung von Anfangs- und Schlussbeständen ergibt sich der Vermögenszuwachs, d.h. der Gewinn einer Rechnungsperiode.
Diese vermögensrechnerische Auffassung liegt den gesetzlichen Bestimmungen zur Vermögensaufstellung gemäß BewG, zur Bilanzierung nach der Konkursordnung und (mit Einschränkungen) zur Erstellung der Jahresbilanz gemäß §§ 242 ff. HGB zugrunde.
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