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Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen (Versicherungsaufsichtsgesetz - VAG) i.d.F. von Art. 1 des Gesetzes zur Modernisierung der Finanzaufsicht über Versicherungsunternehmen v. 1.4.2015 (BGBl. 2015 I Nr. 14 S. 424 ff. v. 10.4.2015). Die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ausgenommen die  öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen mit einer auf ein Bundesland begrenzten Geschäftstätigkeit, für die die Landesbehörden zuständig sind.

     

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