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Versicherungsaufsichtsgesetz (VAG)

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    Gesetz über die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen i.d.F. der Bekanntmachung vom 17.12.1992 (BGBl. 1993 I S. 2), zuletzt geändert durch Art. 16 des Gesetzes vom 5.12.2012 (BGBl. I S. 2418). Die Beaufsichtigung der Versicherungsunternehmen erfolgt durch die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), ausgenommen die öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmen mit einer auf ein Bundesland begrenzten Geschäftstätigkeit, für die die Landesaufsichtsbehörden zuständig sind.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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