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Versicherungsbeginn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Anfangszeitpunkt in der Laufzeit eines Versicherungsvertrags (s. auch Versicherungsdauer), zu dem auch rechtlich die Leistungsverpflichtungen beginnen.

    2. Abgrenzungen: Im Rahmen des Versicherungsbeginns werden drei Zeitpunkte unterschieden.
    a) Materieller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt der Risikoübernahme durch den Versicherer.

    b) Technischer Versicherungsbeginn: Beginn des beitragsbelasteten Zeitraums. Bei rückwirkend abgeschlossenen Versicherungsverträgen unterscheidet sich der technische Versicherungsbeginn von den anderen Beginnzeitpunkten.

    c) Formeller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt des rechtlich verpflichtenden Vertragsabschlusses, i.d.R. der Zeitpunkt der Annahme des Versicherungsantrags durch den Versicherer.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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