Zitierfähige Version
- Revision von Versicherungsbeginn vom 19.02.2018 - 14:53
- Revision von Versicherungsbeginn vom 10.11.2017 - 12:52
- Revision von Versicherungsbeginn vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Versicherungsbeginn vom 28.09.2011 - 10:10
- Revision von Versicherungsbeginn vom 03.02.2010 - 10:32
- Revision von Versicherungsbeginn vom 10.07.2008 - 14:56
Versicherungsbeginn
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Anfangszeitpunkt in der Laufzeit eines Versicherungsvertrags (s. auch Versicherungsdauer), zu dem auch rechtlich die Leistungsverpflichtungen beginnen.
2. Abgrenzungen: Im Rahmen des Versicherungsbeginns werden drei Zeitpunkte unterschieden.
a) Materieller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt der Risikoübernahme durch den Versicherer.
b) Technischer Versicherungsbeginn: Beginn des beitragsbelasteten Zeitraums. Bei rückwirkend abgeschlossenen Versicherungsverträgen unterscheidet sich der technische Versicherungsbeginn von den anderen Beginnzeitpunkten.
c) Formeller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt des rechtlich verpflichtenden Vertragsabschlusses, i.d.R. der Zeitpunkt der Annahme des Versicherungsantrags durch den Versicherer.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon