Zitierfähige Version
- Revision von Versicherungsbeginn vom 10.07.2008 - 14:56
- Revision von Versicherungsbeginn vom 03.02.2010 - 10:32
- Revision von Versicherungsbeginn vom 28.09.2011 - 10:10
- Revision von Versicherungsbeginn vom 12.02.2013 - 15:31
- Revision von Versicherungsbeginn vom 10.11.2017 - 12:52
- Revision von Versicherungsbeginn vom 19.02.2018 - 14:53
Versicherungsbeginn
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
1. Begriff: Anfangszeitpunkt der Laufzeit eines Versicherungsvertrags (siehe auch Versicherungsdauer).
2. Abgrenzungen: Im Rahmen des Versicherungsbeginns werden drei Zeitpunkte unterschieden. a) Formeller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, i.d.R. zugleich der Zeitpunkt der Annahme des Versicherungsantrags durch den Versicherer.
b) Materieller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt der Risikoübernahme durch den Versicherer.
c) Technischer Versicherungsbeginn: Zeitpunkt, von dem an eine Versicherungsprämie berechnet wird. Bei rückwirkend abgeschlossenen Versicherungsverträgen unterscheidet sich der technische Versicherungsbeginn von den anderen Zeitpunkten für den Versicherungsbeginn. Alle drei Zeitpunkte für den Versicherungsbeginn fallen zusammen, wenn die Versicherungsdeckung sofort mit dem Vertragsabschluss beginnt und die Versicherungsprämien ab dem gleichen Zeitpunkt berechnet werden.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon