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Versicherungsbeginn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: Anfangszeitpunkt der Laufzeit eines Versicherungsvertrags (siehe auch Versicherungsdauer).

    2. Abgrenzungen: Im Rahmen des Versicherungsbeginns werden drei Zeitpunkte unterschieden. a) Formeller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, i.d.R. zugleich der Zeitpunkt der Annahme des Versicherungsantrags durch den Versicherer.
    b) Materieller Versicherungsbeginn: Zeitpunkt der Risikoübernahme durch den Versicherer.
    c) Technischer Versicherungsbeginn: Zeitpunkt, von dem an eine Versicherungsprämie berechnet wird. Bei rückwirkend abgeschlossenen Versicherungsverträgen unterscheidet sich der technische Versicherungsbeginn von den anderen Zeitpunkten für den Versicherungsbeginn. Alle drei Zeitpunkte für den Versicherungsbeginn fallen zusammen, wenn die Versicherungsdeckung sofort mit dem Vertragsabschluss beginnt und die Versicherungsprämien ab dem gleichen Zeitpunkt berechnet werden.

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