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Versicherungsbeginn

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Formeller V.: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.

    2. Materieller V.: Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versicherungsschutzes durch Zahlung der Erstprämie oder Abgabe einer Deckungszusage.

    3. Technischer V.: Zeitpunkt des Beginns der Prämienberechnung (bei Rückwärtsversicherungen und vorläufiger Deckungszusage liegt Punkt 2 vor Punkt 1, bei Wartezeiten liegt Punkt 3 vor Punkt 2).

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