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Versicherungsbeginn
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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1. Formeller V.: Zeitpunkt des Vertragsabschlusses.
2. Materieller V.: Zeitpunkt des Inkrafttretens des Versicherungsschutzes durch Zahlung der Erstprämie oder Abgabe einer Deckungszusage.
3. Technischer V.: Zeitpunkt des Beginns der Prämienberechnung (bei Rückwärtsversicherungen und vorläufiger Deckungszusage liegt Punkt 2 vor Punkt 1, bei Wartezeiten liegt Punkt 3 vor Punkt 2).
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