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Versicherungsgenossenschaften

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bereits in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vor allem von Raiffeisen begründete Einrichtungen, die eine wirtschaftliche Existenzsicherung des Einzelnen durch Selbsthilfe als Ziel hatten. Es ergab sich somit von Anfang an eine Übereinstimmung zwischen versicherungswirtschaftlichen Grundsätzen und der genossenschaftlichen Idee einer individuellen auf der Grundlage von Selbsthilfe, Selbstverantwortung und Selbstverwaltung beruhenden Organisation. Die Gründung der R+V Versicherung geht auf genossenschaftliche Impulse zurück (genossenschaftlicher Finanzverbund), wobei zu Beginn der 20er Jahre nach dem Prinzip des Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit (VVaG) innerhalb der Raiffeisen-Genossenschaften Versicherungseinrichtungen gegründet wurden. Zwischen der R+V Versicherungsgruppe, die sich aus mehreren Gesellschaften zusammensetzt, und der Genossenschaftsorganisation gibt es enge Geschäftsbeziehungen, nicht nur mit den Genossenschaftsbanken, sondern auch den landwirtschaftlichen und gewerblichen Warenhandelsgenossenschaften.

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