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Versicherungsträger

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Körperschaften des öffentlichen Rechts und Anstalten des öffentlichen Rechts, die die Aufgaben der gesetzlichen Sozialversicherung durchführen. Geleitet von Selbstverwaltungsorganen: Vorstand, der den Versicherungsträger gerichtlich und außergerichtlich vertritt, und Vertreterversammlung. Die laufenden Geschäfte werden von einem Geschäftsführer bzw. einer mehrköpfigen Geschäftsführung verantwortlich erledigt.

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