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Versicherungsvermittler

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Die Versicherungsvermittler lassen sich arbeits- und sozialversicherungsrechtlich nach Ihrem Status in selbstständige Vermittler und angestellte Vermittler einteilen. Bei den selbstständigen Vermittlern wird zwischen Versicherungsmaklern einerseits und Versicherungsvertretern andererseits differenziert, letztere mit weiteren Abgrenzungsmöglichkeiten z.B. in Einfirmenvertreter und Mehrfirmenvertreter oder in hauptberufliche Vertreter und Vertreter im Nebenberuf. Gewerberechtlich wird zwischen ungebundenen - und damit erlaubnispflichtigen - Vermittlern und gebundenen Vermittlern (mit möglicher Befreiung von der Erlaubnispflicht) unterschieden. Vertriebsgesellschaften (einschließlich von Strukturvertrieben) sind rechtlich keine bes. Vermittlertypen, sondern jeweils einem der vorgenannten selbstständigen Vermittlertypen zuzuordnen.

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