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Versorgungsbetriebe
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Versorgungsunternehmen. 1. Charakterisierung: Betriebe, die die Infrastruktur zur öffentlichen Daseinsvorsorge und zur Aufrechterhaltung des Lebens in modernen Gesellschaften vorhalten und die damit verbundenen Dienstleistungen erbringen wie z.B. Betriebe der Wasser-, Elektrizitäts-, Fernwärme- und Gasversorgung. Häufig werden auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wie Krankenhäuser in Versorgungsbetriebe einbezogen. Grundsätzlich können sich Versorgungsbetriebe in Privatbesitz oder in öffentlichem Besitz befinden. In Deutschland befindet sich die überwiegende Mehrzahl in öffentlicher, v.a. kommunaler Trägerschaft.
Es besteht Anschluss- und Versorgungspflicht.
Die kommunalen Versorgungsbetriebe werden als Eigenbetrieb oder Eigengesellschaft geführt. Häufig bilden sie mit den kommunalen Verkehrsbetrieben einen Querverbund und tragen die Bezeichnung „Stadtwerke”.
2. Steuerliche Behandlung: Versorgungsbetriebe unterliegen als Betriebe gewerblicher Art der Körperschaftsteuer und mit ihren Umsätzen der Umsatzsteuer; der Gewerbesteuer nur, sofern Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.
3. Interessenvertretung der Versorgungsbetriebe: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU) sowie Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft (BDEW).
Es gibt in Deutschland vier überregionale Versorgungsunternehmen.
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