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Versorgungsbetriebe

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versorgungsunternehmen. 1. Charakterisierung: Betriebe, die der Aufrechterhaltung des Lebens in modernen Gesellschaften dienen wie z.B. Betriebe der Wasser-, Elektrizitäts-, Fernwärme- und Gasversorgung. Häufig werden auch Einrichtungen der Gesundheitsversorgung wie Krankenhäuser in Versorgungsbetriebe einbezogen. Die Versorgungsbetriebe sind in ihrer überwiegenden Mehrzahl in öffentlicher, v.a. kommunaler Trägerschaft.

    Es besteht Anschlusspflicht und Versorgungspflicht.

    Die kommunalen Versorgungsbetriebe werden als Eigenbetrieb oder Eigengesellschaft geführt. Häufig bilden sie mit den kommunalen Verkehrsbetrieben einen Querverbund und tragen die Bezeichnung „Stadtwerke”.

    2. Steuerliche Behandlung: Versorgungsbetriebe unterliegen als Betriebe gewerblicher Art der Körperschaftsteuer und mit ihren Umsätzen der Umsatzsteuer; der Gewerbesteuer nur, sofern Gewinnerzielungsabsicht vorliegt.

    3. Interessenvertretung der Versorgungsbetriebe: Verband kommunaler Unternehmen e.V. (VKU).

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