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Verteidiger

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Verteidiger im strafrechtlichen Rechtssinn sind Personen, die die Verteidigung eines Angeklagten bzw. Beschuldigten im Strafverfahren oder Bußgeldverfahren wahrnehmen. Zum Verteidiger können gewählt werden: Bei einem dt. Gericht zugelassene Rechtsanwälte sowie Rechtslehrer an dt. Hochschulen, andere Personen nur mit Zustimmung des Gerichts. Der Beschuldigte darf sich in jeder Lage des Verfahrens bis zu drei Verteidigern bedienen. Ein Verteidiger ist in bestimmten Fällen (z.B. bei dringendem Verdacht einer Tatbeteiligung, einer Begünstigung oder eines Missbrauchs des Verkehrs mit dem inhaftierten Beschuldigten) von der Mitwirkung in einem Verfahren auszuschließen.

    Hat der Angeschuldigte noch keinen Verteidiger beauftragt, ist ihm in Fällen der notwendigen Verteidigung (§ 140 StPO) ein Pflichtverteidiger zu bestellen.

    Einzelheiten: §§ 137–149 StPO.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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