Zitierfähige Version
Unter dieser URL finden Sie dauerhaft die unten aufgeführte Version Ihrer Definition:
Revision von Verteilung des Restvermögens vom 24.10.2017 - 13:10
- Revision von Verteilung des Restvermögens vom 19.02.2018 - 16:52
- Revision von Verteilung des Restvermögens vom 24.10.2017 - 13:10
- Revision von Verteilung des Restvermögens vom 28.01.2013 - 17:08
- Revision von Verteilung des Restvermögens vom 13.09.2010 - 15:11
- Revision von Verteilung des Restvermögens vom 06.10.2009 - 17:02
- Revision von Verteilung des Restvermögens vom 08.06.2009 - 11:33
Verteilung des Restvermögens
Geprüftes Wissen
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
zuletzt besuchte Definitionen...
Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Aufgabe der Abwickler bei einer Personengesellschaft nach Versilberung des Gesellschaftsvermögens und Befriedigung der Gläubiger (§ 155 HGB).
Das verbleibende Vermögen wird auf die Gesellschafter nach dem Verhältnis der Kapitalanteile, das sich aus der Schlussbilanz ergibt, aufgeteilt.
Vgl. auch Abwicklung.
GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon