Direkt zum Inhalt

Verteilung des Restvermögens

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Aufgabe der Abwickler bei einer Personengesellschaft nach Versilberung des Gesellschaftsvermögens und Befriedigung der Gläubiger (§ 155 HGB).

    Das verbleibende Vermögen wird auf die Gesellschafter nach dem Verhältnis der Kapitalanteile, das sich aus der Schlussbilanz ergibt, aufgeteilt.

    Vgl. auch Abwicklung.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com