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vertretbare Sachen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Fungibilien; Sachen, die im Verkehr nach Maß, Zahl oder Gewicht bestimmt zu werden pflegen (§ 91 BGB), z.B. Geld, Obst, Aktien, Schuldverschreibungen, u.U. auch Maschinen, die serienmäßig hergestellt werden.

    Nur vertretbare Sachen können Gegenstand eines Sachdarlehens, einer Anweisung und eines unregelmäßigen Verwahrungsvertrages sein.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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