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Verwaltungsrat
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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in Deutschland zumeist Organe zur Überwachung und Beratung einer Körperschaft des öffentlichen Rechts oder Anstalt des öffentlichen Rechts. Im Grundsatz bestehen Ähnlichkeiten zum Aufsichtsrat von Aktiengesellschaften oder Gesellschaften mit beschränkter Haftung mit eingerichtetem Aufsichtsrat. Zwischen einem Verwaltungsrat und einem Aufsichtsrat bestehen teils jedoch erhebliche Unterschiede, u.a. hinsichtlich Überwachungspflichten, Überwachungsintstrumentarien und Haftung.
Aufgabe: Der Verwaltungsrat überwacht und berät das geschäftsführende Organ und ist in Entscheidungen von grundlegender Bedeutung eingebunden.
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