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Revision von Verwaltungsrat vom 05.06.2008 - 12:54
Verwaltungsrat
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Organ zur Überwachung der Geschäftsführung bei Körperschaften des öffentlichen Rechts oder Anstalten des öffentlichen Rechts entsprechend dem Aufsichtsrat bei Aktiengesellschaften. Gesetz oder Satzung bestimmen die Zusammensetzung und regeln die Befugnisse.
Aufgabe: Der V. vertritt die Körperschaft oder Anstalt bei Rechtsgeschäften mit dem Vorstand.
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