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Verzicht auf Sonderkündigungsrecht

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

     

    Das Sonderkündigungsrecht in einem Zwangsversteigerungsverfahren gehört zu den gesetzlichen Versteigerungsbedingungen. Dennoch muss der betreibende Gläubiger abwägen, ob dieses Sonderkündigungsrecht positiv oder negativ für die Versteigerungsziele (des Gläubigers und der Bietinteressenten) ist. Daher kann es sich möglicherweise als sinnvoll erweisen, als abweichende Versteigerungsbedingung den Verzicht auf das Sonderkündigungsrecht zu beantragen.

    Falls dies nicht im Sinne aller Verfahrensbeteiligter - z.B. des Grundstückseigentümers - sein sollte, kommt es automatisch zu einem Doppelausgebot.

     

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