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Volkszählung

Definition: Was ist "Volkszählung"?

Statistische Erfassung der Bevölkerung (Umfang und Struktur) eines Staates im Wege der Vollerhebung, gemäß Empfehlung der Vereinten Nationen etwa alle zehn Jahre durchzuführen, in Deutschland zuletzt 1987.

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    1. Begriff: statistische Erfassung der Bevölkerung (Umfang und Struktur) eines Staates im Wege der Vollerhebung, gemäß Empfehlung der Vereinten Nationen etwa alle zehn Jahre durchzuführen, in Deutschland zuletzt 1987.

    2. Geschichte: Volkszählungen waren Grundlage zu ersten statistischen Erhebungen über Wehrfähigkeit, Steuerkraft u.Ä.; überliefert sind Methoden und Teilergebnisse von Volkszählungen in Ägypten 3.000 v. Chr., Griechenland 850 v. Chr., Rom 566 v. Chr. Im dt.  Mittelalter fanden keine Volkszählungen statt, von einzelnen Kirchen-, Städte- und Zunftzählungen abgesehen. Seit dem 19. Jh. werden in den meisten dt. Ländern regelmäßigen Zählungen durchgeführt, 1871 erstmalig für alle Länder des Deutschen Reiches. Im Bundesgebiet wurden 1950, 1961, 1970 und nach Verabschiedung des Volkszählungsgesetzes zuletzt 1987 Volkszählungen durchgeführt.

    3. Bisheriges Vorgehen: Die Zählung erfolgt mit Stichtag um 0 Uhr (zur Ausschaltung bzw. Erfassung von Geburten und Sterbefällen) durch bes. geschulte Zähler für je einen Zählbezirk (ca. 50 Haushalte). Fehlerquellen durch bewusst oder unbewusst falsches Ausfüllen (z.B. Verschweigen unehelicher Kinder) werden weitgehend durch Kontrollfragen oder maschinelle Nachprüfung durch Plausibilitätskontrollen ausgeschaltet. Grundsätzlich gilt die Wohnbevölkerung als Grundlage statistischer Berechnungen. Diese weicht jedoch u.U. von der gleichzeitig erfassten ortsanwesenden Bevölkerung ab. Gelegentlich wurden Personen am Ort ihres vorübergehenden Wohnens erfasst (1946 wegen Evakuierung und Massenflucht). Die kommende Volkszählung wird sich deutlich von den bisherigen Zählungen unterscheiden. Der Zensus 2011 wird als registergestützte Erhebung durchgeführt, die bereits vorhandene Registerdaten, bspw. Melderegister oder Daten der Bundesagentur für Arbeit, verwendet.

    4. Erfassungsmerkmale: Volkszählungen erfassen bevölkerungsstatistische und erwerbsstatistische Merkmale in tiefer fachlicher und regionaler Gliederung. Nachfolgende Stichprobenerhebungen, bes. der Mikrozensus, und die laufende Fortschreibung des Bevölkerungsstandes sowie die Bevölkerungsvorausberechnungen basieren auf den Ergebnissen der Volkszählung. Als wichtigste demografische Grunddaten werden Geschlecht, Alter, Familienstand, Religionszugehörigkeit, Staatsangehörigkeit und die überwiegende Quelle des Lebensunterhalts erfasst. Zu den erhobenen erwerbsstatistischen Daten gehören die Beteiligung am Erwerbsleben, der überwiegende Lebensunterhalt, Wochenarbeitszeit und Pendelverhalten, sowie die Art und Dauer der Ausbildung.

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