Direkt zum Inhalt

Vollstreckungsunterwerfung

Geprüftes Wissen

GEPRÜFTES WISSEN
Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

zuletzt besuchte Definitionen...

    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Immobilienkredite werden überwiegend mit Grundschulden besichert. Bei der Grundschuldbestellung wird regelmäßig auch eine Vollstreckungsunterwerfung (Unterwerfungsklausel) beurkundet. Damit unterwirft sich der Kreditnehmer in Bezug auf die Grundschuld der sofortigen Zwangsvollstreckung in das belastete Grundstück, sobald er seinen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Diese Klausel geht stets zulasten des jeweiligen Eigentümers, d.h. die Vollstreckungsmöglichkeit besteht auch im Falle eines Grundstücksübergangs weiter.

    GEPRÜFTES WISSEN
    Über 200 Experten aus Wissenschaft und Praxis.
    Mehr als 25.000 Stichwörter kostenlos Online.
    Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

    zuletzt besuchte Definitionen...

      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

      Bücher auf springer.com