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Revision von Vorarbeiter vom 10.01.2013 - 10:00
Vorarbeiter
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Vorgesetzter der untersten Stufe; Verbindungsperson zwischen Arbeiter und Meister. In kleinen Gruppen übernimmt der Vorarbeiter gelegentlich Meisterfunktion und ist direkt dem Betriebsleiter oder Bauingenieur unterstellt.
Vergütung: Vorarbeiter erhalten meist eine Funktionszulage zum Stundenlohn oder Wochenlohn.
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