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Vorarbeiter

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    formell eingesetzter Leiter/-in einer Gruppe von Arbeitern; Verbindungsperson z.B. zwischen Arbeiter und Meister, oder Polier, aber auch Techniker und Betriebsleiter. Sie planen und überwachen die Durchführung von Arbeiten einer Arbeitsgruppe und wirken auch selbst an der Auftragserfüllung mit. In kleinen Gruppen übernimmt der Vorarbeiter gelegentlich die Meisterfunktion und ist dann direkt dem Betriebsleiter oder Bauingenieur unterstellt.

    Vergütung: Vorarbeiter erhalten meist eine Funktionszulage zum Stundenlohn oder Wochenlohn.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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