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vorgeschobene Zollstellen
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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Abfertigungsplätze außerhalb des Zollgebiets der EU (im Drittland auf fremdem Staatsgebiet), auf denen dazu befugte deutsche oder ausländische Zollorgane Amtshandlungen nach EU-Zollrecht vornehmen. Die Abfertigungsplätze und ihre Verbindungswege mit dem Zollgebiet, soweit auf ihnen einzuführende oder auszuführende Waren befördert werden, gelten insoweit als Zollgebiet der EU. Bekanntes Beispiel ist das Zollamt Basel/badischer Bahnhof.
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