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vorgeschobene Zollstellen

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Abfertigungsplätze außerhalb des Zollgebiets der EU (im Drittland auf fremdem Staatsgebiet), auf denen dazu befugte dt. oder ausländische Zollbehörden Amtshandlungen nach dem Zollrecht vornehmen. Die Abfertigungsplätze und ihre Verbindungswege mit dem Zollgebiet, soweit auf ihnen einzuführende oder auszuführende Waren befördert werden, gelten insoweit als Zollgebiet der EU. Bekanntes Beispiel ist das Zollamt Basel/badischer Bahnhof.

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