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Mit dem Wirksamwerden der Verbraucherkreditrichtlinie 2010 ist eine vereinfachte Möglichkeit eingeführt worden, vor Ablauf der Laufzeit die Kredite zurück zu zahlen. Dies gilt jedoch nur für Kreditverträge, die seit dem 11.6.2010 abgeschlossen wurden. Für Altverträge gilt auch weiterhin die bisherige Regelung. Bei festem Zins beträgt die Mindestlaufzeit sechs Monate mit einer anschließenden dreimonatigen Kündigungsfrist, bei variablen (veränderlichen) Sollzinsen greift lediglich die dreimonatige Kündigungsfrist. Der Kreditgeber hat allerdings Anspruch auf eine Vorfälligkeitsentschädigung.
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