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Waffenrecht

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    Regelung der gewerbsmäßigen Waffenherstellung, des Waffenhandels, der Prüfung und Zulassung von Handfeuerwaffen und Munition, der Einfuhr von Schusswaffen und Munition und das Erwerben und Überlassen sowie Führen von Waffen und Munition. Gesetzliche Grundlagen: Waffengesetz vom 11.10.2002 (BGBl. I 3970,4592; 2003 I 1957) m.spät.Änd., Allgemeine Waffengesetz-Verordnung vom 27.10.2003 (BGBl. I 2123) m.spät.Änd.; Gesetz über die Kontrolle von Kriegswaffen i.d.F. vom 22.11.1990 (BGBl. I 2506) m.spät.Änd. mit Durchführungsverordnungen.

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