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Wassernutzungsrechte
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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon
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die in einem förmlichen Verfahren erteilte Erlaubnis, stehende oder fließende Gewässer oder Grundwasser durch Wasserkraftnutzung (z.B. Ausnutzung von Gefälle durch Wasserkraftmaschinen), durch Wasserversorgung (z.B. Entnahme von Trink- oder Nutzwasser) oder durch sonstige Wassernutzung (z.B. Einleitung gebrauchten Wassers) zu nutzen.
Vgl. auch Wasserhaushaltsgesetz (Wasserrecht).
Das Wassernutzungsrecht ist nach Bürgerlichem Recht als subjektiv-dingliches Recht Bestandteil des Grundstücks.
Steuerrechtliche Behandlung: Immaterielle Wirtschaftsgüter.
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