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Wechselgeschäft

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon
    Geschäft, das Kreditinstitute im Rahmen des Wechselverkehrs übernehmen. Dazu gehört a) der Ankauf von Wechseln für eigene Rechnung (Diskontgeschäft) oder auftragsweise für fremde Rechnung (Wechselkommission), b) der Einzug von Wechseln für Kunden (Wechselinkasso), c) die Einlösung von Wechseln (Funktion einer Zahlstelle), d) die Gewährung von Akzeptkrediten und Wechsellombardkrediten und e) sonstige Aufgaben wie z.B. das Einholen von Akzepten. Aufgrund der geänderten gesetzlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen, insbesondere durch den Wegfall der Refinanzierungsmöglichkeiten bei der Deutschen Bundesbank, hat das Wechselgeschäft erheblich an Bedeutung verloren.

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