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Werkstudent

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Personen, die als ordentlich Studierende einer Fachschule oder Hochschule immatrikuliert sind und daneben einer mehr als geringfügigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Seit 1.10.1996 sind Werkstudenten u.U. versicherungspflichtig in der Rentenversicherung nach den allg. Regeln. In der gesetzlichen Krankenversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sind Werkstudenten weiterhin versicherungsfrei (§ 6 I Nr. 3 SGB V, § 27 IV SGB III).

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