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Werkstudent

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Personen, die als ordentlich Studierende an einer Universität, Hochschule oder in einer staatlich anerkannten Fachschule eingeschrieben (immatrikuliert) sind und daneben einer mehr als geringfügigen Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit nachgehen. Werkstudenten sind versicherungspflichtig in der Rentenversicherung nach den allg. Regeln. In der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung und in der Arbeitslosenversicherung sind Werkstudenten versicherungsfrei (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 SGB V, § 27 Abs. 4 SGB III). Voraussetzung ist, dass der Werkstudent tatsächlich seinen Schwerpunkt auf das Studium legt und nur nebenher arbeitet. Deshalb ist die Anzahl der Wochenstunden für Werkstudenten i.d.R. auf 20 Stunden pro Woche begrenzt; Ausnahmen gelten für Arbeiten in der vorlesungsfreien Zeit, den sog. Semesterferien.

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