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Wertfortschreibung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    steuerliche Fortschreibung bei Änderung des Wertes eines Gegenstands, für den ein Einheitswert festgestellt ist (§ 22 I BewG). Wertfortschreibung ist an die Überschreitung bestimmter Wertabweichungen vom letzten festgestellten Einheitswert gebunden. Die Grenzen werden, da die Einheitswerte sich auf Verhältnisse früherer Jahre beziehen, immer noch in DM ausgedrückt.

    Bei Grundbesitz: Wertsteigerung um mehr als 1/10 (aber mindestens 5.000 DM) oder um mehr als 100.000 DM; Wertsenkung um mehr als 1/10 (aber mindestens 500 DM) oder um mehr als 5.000 DM. Wertfortschreibung kann auch im Rahmen einer Berichtigungsfortschreibung vorgenommen werden.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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