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Wertpapieraufsicht/Asset Management (WA)

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    eine der drei Aufsichtssäulen der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungen (BaFin), vormals des  Bundesaufsichtsamts für den Wertpapierhandel (BaWe).

    Rechtsgrundlagen: Wertpapierhandelsgesetz (WpHG), Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetz (WpÜG), Wertpapierprospektgesetz (WpPG) und das Wertpapier-Verkaufsprospektgesetz (VerkProspG). Im Bereich Asset-Management stellen das Kreditwesengesetz (KWG) und das Investmentgesetz (InvG) die Rechtsgrundlage dar.

    Aufgaben: Gewährleistung der Transparenz und Integrität des Finanzmarktes sowie des Anlegerschutzes, Bekämpfung von Insidergeschäften, Überwachung der Ad-hoc-Publizität, Billigung von Wertpapierprospekten, Kontrolle des Directors' Dealings (Kauf/ Verkauf eigener Aktien durch Vorstand und Aufsichtsräte), Verfolgung von Kurs- und Marktpreismanipulationen, Überwachung von Unternehmensübernahmen, Überwachung der Veränderung von bedeutenden Stimmrechtsanteilen und Kontrolle der Einhaltung der Verhaltensregeln und Organisationspflichten.

    Zu den Aufgaben des Bereichs Asset-Management gehört die Aufsicht über Finanzdienstleistungsinstitute und Kapitalanlagegesellschaften.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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