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Revision von Wertpapierdarlehen vom 27.08.2009 - 08:26
Wertpapierdarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Wertpapierdarlehen ist ein Sachdarlehen i.S. von § 607 BGB; es vermittelt dem Darlehensnehmer kein "Aktieneigentum zweiter Klasse", sondern Volleigentum an den "entliehenen" Aktien.
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