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Wertpapierdarlehen

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Das Original: Gabler Wirtschaftslexikon

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Das Wertpapierdarlehen ist ein Sachdarlehen im Sinne von § 607 BGB; es vermittelt dem Darlehensnehmer kein „Aktieneigentum zweiter Klasse“, sondern Volleigentum an den „entliehenen“ Aktien.

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