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Revision von Wertpapierdarlehen vom 06.04.2010 - 12:16
Wertpapierdarlehen
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
Das Wertpapierdarlehen ist ein Sachdarlehen im Sinne von § 607 BGB; es vermittelt dem Darlehensnehmer kein „Aktieneigentum zweiter Klasse“, sondern Volleigentum an den „entliehenen“ Aktien.
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