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Wertzuschlagsversicherung

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Versicherungsform in der Feuer-Sachversicherung und verwandter Sachversicherungen für betriebliche Gebäude und für Betriebseinrichtungen, um der Gefahr einer Unterversicherung durch steigende Preise und durch quantitative bzw. qualitative Veränderung der versicherten Sachen zu begegnen.

    Als Versicherungssumme wird eine Grundsumme deklariert, die dem Versicherungswert bei Preisen eines zurückliegenden Basisjahrs entsprechen soll (z.B. 1980) und ein Wertzuschlag, der die Preissteigerungen zwischen dem Basisjahr und dem Beginn des Versicherungsjahrs berücksichtigen soll. Der Wertzuschlag wird jährlich fortgeschrieben.

    Unterversicherung wird unter weiteren Voraussetzungen nur angerechnet, wenn und soweit der Versicherungswert im Schadenfall die Versicherungssumme des Basisjahrs zzgl. des doppelten Wertzuschlags übersteigt.

    Bestandserhöhungen können auf unterschiedliche Weise - vereinfacht - in diese Versicherungsform einbezogen werden.

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