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widerrufliches Akkreditiv
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Ausführliche Definition im Online-Lexikon
widerrufliches Zahlungsversprechen der Akkreditivbank. In der kommerziellen Praxis unüblich. Nach den Einheitlichen Richtlinien und Gebräuchen für Dokumenten-Akkreditive (ERA) (Uniform Customs and Practices for documentary letters of credit: UCP) sind Akkreditive definitorisch unwiderruflich.
Vgl. auch Akkreditiv.
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