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Wiedervermietungsmiete

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    Ausführliche Definition im Online-Lexikon

    Bei einer Neuvermietung ist normalerweise eine völlig freie Mietzinsvereinbarung möglich. Dennoch sind natürlich die Mietmarktgegebenheiten zu berücksichtigen. Je nach Marktlage können sich durchaus die Mietpreise für die Wiedervermietung und die Bestandsmieten unterschiedlich entwickeln. Dies ist kein Widerspruch sondern liegt darin begründet, dass ein direkter Vergleich zwischen Wiedervermietungsmieten und den Bestandsmieten (auch als Mietspiegelmieten bezeichnet) nicht möglich ist. Die Wiedervermietungsmieten liegen meist über den Bestandsmieten.

    Die Bundesregierung beabsichtigt, im Rahmen der sogenannten Mietpreisbremse gesetzliche Regelungen zur Eingrenzung der Wiedervermietungsmiete zu treffen.

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      Literaturhinweise SpringerProfessional.de

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